Heilmittelverordnung
Die Heilmittelverordnung ist eine ärztliche Verordnung für therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie. Sie dient dazu, funktionelle Einschränkungen zu behandeln und die Gesundheit nachhaltig zu verbessern.
Ihr Arzt stellt die Heilmittelverordnung nach einer individuellen Untersuchung aus, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Anzahl und Art der verordneten Therapieeinheiten orientieren sich an den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen. In bestimmten Fällen – beispielsweise bei chronischen Erkrankungen – kann eine langfristige Heilmittelverordnung ausgestellt werden.
Wichtig: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit. Bei dringendem Behandlungsbedarf kann der Arzt eine verkürzte Frist von 14 Tagen festlegen.
Die Kosten für Heilmittelverordnungen werden von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten, es sei denn, sie sind von der Zuzahlung befreit.
Falls Sie Fragen zur Heilmittelverordnung haben oder eine Behandlung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten!